I. Der am 2. Oktober 1952 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist der Alleinerbe seiner am 31. März 1968 verstorbenen Mutter. Diese hatte am 6. März 1968 auf ihren Bausparvertrag 1.522 DM eingezahlt. Der Kläger zahlte am 4. September 1968 auf diesen Bausparvertrag 1.649 DM ein. Für beide Einzahlungen beantragte er je eine Wohnungsbau-Prämie von 400 DM. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) gewährte nur eine Prämie von 400 DM.
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