I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Beamter beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz. Seit dem 1. Januar 1966 ist er von dem Bundesminister für Verteidigung ohne die Gewährung von Dienstbezügen zur Dienstleistung bei der Europäischen Organisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO) mit Sitz in Neuilly (Frankreich) beurlaubt. Der Kläger, der seit Dienstantritt bei der ELDO am 1. Januar 1966 in Frankreich wohnt, hat sich am 19. April 1966 von seinem letzten Wohnsitz in Deutschland polizeilich abgemeldet. Im Streitjahr 1968 hat der Kläger auf zwei am 21. Dezember 1965 abgeschlossene Bausparverträge 1.671,05 DM und auf einen am 22. Dezember 1965 abgeschlossenen Sparvertrag mit festgelegten Sparraten 1.608 DM einbezahlt.
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