BFH vom 30.11.1976
VIII R 202/72
Normen:
EStG § 2 Abs. 3 Nr. 7, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1a ;
Fundstellen:
BFHE 120, 522
BStBl II 1977, 384

BFH - 30.11.1976 (VIII R 202/72) - DRsp Nr. 1997/13272

BFH, vom 30.11.1976 - Aktenzeichen VIII R 202/72

DRsp Nr. 1997/13272

»(Eingrenzung des Begriffs Spekulationsgeschäft nur auf Anschaffung und Veräußerung bei zwischenzeitlicher Bebauung Ausdehnung der Spekulationsbesteuerung auf zwischen Anschaffung und Veräußerung hergestellte Gebäude nicht zulässig; Änderung der Rechtsprechung) Wird ein Wohngebäude in Ausübung eines angeschafften Erbbaurechts hergestellt und zusammen mit dem Erbbaurecht innerhalb von zwei Jahren nach dessen Anschaffung veräußert, so liegt ein Spekulationsgeschäft nur hinsichtlich des Erbbaurechts vor; in bezug auf das Gebäude fehlt es an der erforderlichen Anschaffung (Änderung der Rechtsprechung).«

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 3 Nr. 7, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1a ;

Gründe: