BFH vom 30.11.1977
I R 115/74
Normen:
EStG § 4, § 5, § 15 Nr. 1 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 52
BStBl II 1978, 193

BFH - 30.11.1977 (I R 115/74) - DRsp Nr. 1997/13646

BFH, vom 30.11.1977 - Aktenzeichen I R 115/74

DRsp Nr. 1997/13646

»Bisher private Grundstücke, die bebaut und veräußert werden sollen, werden in der Regel dann notwendiges Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind. Etwas anderes kann gelten, wenn die endgültige Entscheidung über den Einsatz der Grundstücke zu gewerblichen Zwecken noch nicht gefallen ist, weil rechtliche Hindernisse bestehen, mit deren Wegfall nicht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gerechnet werden kann.«

Normenkette:

EStG § 4, § 5, § 15 Nr. 1 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ;

Gründe: