I. Die Rechtsanwälte A., B., C. und D. betreiben seit vielen Jahren gemeinsam in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) eine Anwaltspraxis und ein juristisches Repetitorium mit örtlichen Lehrgängen und Fernkursen. Ab 1966 veräußerte die GdbR die für die Zwecke des Repetitoriums angefertigten Schriften (Skripten und Klausuren) in steigendem Maße auch an Interessenten außerhalb des Teilnehmerkreises des Repetitoriums. Im Jahre 1967 gründeten A., B., C. und D. eine weitere Personengesellschaft, die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin oder Verlagsgesellschaft). Diese war seit 1969 in das Handelsregister als OHG eingetragen; seit 1970 hat sie die Rechtsform einer KG. Die Beteiligungsverhältnisse entsprechen denjenigen der GdbR.
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