BFH - 30.11.1978 (IV R 34/74) - DRsp Nr. 1997/14026
BFH, vom 30.11.1978 - Aktenzeichen IV R 34/74
DRsp Nr. 1997/14026
»1. Wer Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit bezieht, kann die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 4EStG nur erhalten, wenn seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und/oder aus einer Katalogberufstätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG überwiegen. Für zusätzliche Einkünfte aus selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit kann die Vergünstigung des § 34 Abs. 4EStG nicht gewährt werden. 2. Zur Gewährung der Steuervergünstigung des § 34 Abs. 4EStG bei Beziehern von Einkünften aus selbständig ausgeübter unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit.«
I. Zu entscheiden ist, ob einem Freiberufler ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für einen Teil seiner Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit die Tarifvergünstigung des § 34 Abs 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährt werden kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.