BFH vom 30.11.1982
VIII R 128/82
Normen:
EStG § 7b Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 138, 31
BStBl II 1983, 408

BFH - 30.11.1982 (VIII R 128/82) - DRsp Nr. 1997/15596

BFH, vom 30.11.1982 - Aktenzeichen VIII R 128/82

DRsp Nr. 1997/15596

»Die Begünstigung nach § 7b Abs. 2 EStG für Ausbauten und Erweiterungen an einem vor dem 01.01.1964 fertiggestellten Einfamilienhaus geht nicht dadurch verloren, daß durch die Baumaßnahmen ein Zweifamilienhaus entsteht und auch nicht dadurch, daß dieses durch eine Teilung nach dem WEG zu Eigentumswohnungen umgewandelt wird.«

Normenkette:

EStG § 7b Abs. 2 ;