I. Die R-GmbH war im Streitjahr 1963 Organgesellschaft der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, die Schuhe herstellt. Sie erwarb durch Verträge vom 12. und 14. Juni 1973 die Mehrheit der Aktien der H-AG. Die H-AG stellt ebenfalls Schuhwaren her. Sie hatte seit Jahren mit Verlust gearbeitet. Im Juli 1963 wurden wesentliche Teile der Produktion eingestellt. Die Betriebsgebäude sowie ein Teil der Maschinen und Einrichtungsgegenstände wurden im September 1963 verkauft. In der Hauptversammlung vom 14. Mai 1964 wurde die Liquidation der Gesellschaft zum 30. Juni 1964 beschlossen. Sie war im November 1966 beendet.
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