I. Streitig ist im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung 1965, ob der Gesellschafter einer KG dadurch einen steuerpflichtigen Gewinn verwirklicht, daß er an die KG einen GmbH-Anteil im Nennwert von mehr als einem Viertel des Stammkapitals der GmbH verkauft und überträgt, der bereits vorher "Betriebsvermögen der KG" (Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters) war. Nach einer Änderung des angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheides während des Revisionsverfahrens ist außerdem streitig, in welcher Höhe durch die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in eine Personengesellschaft die bisherigen Gesellschafter einen Veräußerungsgewinn erzielten und welche Beträge der eingetretene Gesellschafter in einer Ergänzungsbilanz zu aktivieren hat.
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