BFH vom 31.03.1977
IV R 54/72
Normen:
EStG § 15 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 121, 470
BStBl II 1977, 415

BFH - 31.03.1977 (IV R 54/72) - DRsp Nr. 1997/13289

BFH, vom 31.03.1977 - Aktenzeichen IV R 54/72

DRsp Nr. 1997/13289

»Veräußert ein Gesellschafter einer KG ein Wirtschaftsgut seines Sonderbetriebsvermögens an die KG zu Bedingungen, die denen einer Veräußerung des Wirtschaftsguts an einen Fremden entsprechen, so wird damit in vollem Umfang Gewinn realisiert.«

Normenkette:

EStG § 15 Nr. 2 ;

I. Streitig ist im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung 1965, ob der Gesellschafter einer KG dadurch einen steuerpflichtigen Gewinn verwirklicht, daß er an die KG einen GmbH-Anteil im Nennwert von mehr als einem Viertel des Stammkapitals der GmbH verkauft und überträgt, der bereits vorher "Betriebsvermögen der KG" (Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters) war. Nach einer Änderung des angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheides während des Revisionsverfahrens ist außerdem streitig, in welcher Höhe durch die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in eine Personengesellschaft die bisherigen Gesellschafter einen Veräußerungsgewinn erzielten und welche Beträge der eingetretene Gesellschafter in einer Ergänzungsbilanz zu aktivieren hat.