BFH vom 31.03.1982
I B 97/81
Normen:
AO (1977) § 227 ;
Fundstellen:
BFHE 135, 410
BStBl II 1982, 530

BFH - 31.03.1982 (I B 97/81) - DRsp Nr. 1997/15292

BFH, vom 31.03.1982 - Aktenzeichen I B 97/81

DRsp Nr. 1997/15292

»1. Die Ablehnung eines Antrags auf Erlaß von Steuerschulden ist nicht ermessenswidrig, wenn die Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts des Antragstellers unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten nicht gefährdet ist. 2. Der Antragsteller kann sich in einem solchen Fall nicht darauf berufen, es müsse ihm so viel belassen werden, daß er zur Absicherung einer bescheidenen Lebensführung eine Versicherung über sofort fällige Leibrentenbezüge begründen könne.«

Normenkette:

AO (1977) § 227 ;