BFH - 31.03.1982 (II R 155/79) - DRsp Nr. 1997/15244
BFH, vom 31.03.1982 - Aktenzeichen II R 155/79
DRsp Nr. 1997/15244
»Für die (materiell vorläufige) Freistellung von der Grunderwerbsteuer gemäß § 2 Nr. 1 GrESWG Schleswig-Holstein ist es erforderlich und ausreichend, daß der Erwerber beim Erwerb den ernstlichen Willen hat, die Wohnung sobald wie möglich - spätestens innerhalb von fünf Jahren - selbst zu bewohnen oder seinen Angehörigen zur Bewohnung zu überlassen, und hierzu nach den Umständen und den getroffenen Anstalten aller Voraussicht nach auch in der Lage sein wird.«
Normenkette:
GrESWGGrESWG Schleswig-Holstein § 2 Nr. 1;
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