BFH vom 31.05.1978
I R 69/76
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 § 9 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 125, 381
BStBl II 1978, 564

BFH - 31.05.1978 (I R 69/76) - DRsp Nr. 1997/13846

BFH, vom 31.05.1978 - Aktenzeichen I R 69/76

DRsp Nr. 1997/13846

»Aufwendungen für Fahrten eines Unternehmers mit dem betriebseigenen Pkw zwischen mehreren Betriebstätten seines Unternehmens sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn sich eine Betriebstätte und die Wohnung des Unternehmers auf demselben Grundstück befinden.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 § 9 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob die Aufwendungen für Fahrten eines Unternehmers mit dem betriebseigenen PKW zwischen mehreren Betriebstätten seines Unternehmens in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.