I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Der Kläger ist bei einem inländischen Unternehmen als Arbeitnehmer beschäftigt. Vom 20. Januar bis 23. Juli 1969 war er im Auftrag seines Arbeitgebers zu Montagearbeiten in den USA, behielt aber seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bei. Der Arbeitgeber zahlte dem Kläger für diese Auslandstätigkeit aufgrund einer Lohnsteuerbefreiungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts (FA) Bezüge von insgesamt 12.757,20 DM steuerfrei aus und unterwarf lediglich die Vergütungen für die vom Kläger 1969 im Inland geleistete Arbeit der Lohnsteuer.
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