BFH vom 31.07.1984
VII R 151/83
Fundstellen:
BStBl II 1985, 31

BFH - 31.07.1984 (VII R 151/83) - DRsp Nr. 1997/16026

BFH, vom 31.07.1984 - Aktenzeichen VII R 151/83

DRsp Nr. 1997/16026

»Durch Duldungsbescheid kann als Rückgewähr nach § 7 Abs. 1 AnfG auch Wertersatz gefordert werden.«

I. Der Ehemann der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) schuldet dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) Steuern in erheblichem Umfang. Er bestellte an seinem Grundstück eine Grundschuld in Höhe von 50.000 DM zugunsten der Klägerin. Gleichzeitig übertrug er der Klägerin alle bestehenden und künftigen Rückgewähransprüche gegen die Gläubiger vor- und gleichrangiger Grundschulden. Die Klägerin trat von der zu ihren Gunsten bestellten Grundschuld den erstrangigen Teilbetrag von 30.000 DM an eine Bank ab.