Die Kläger und Beschwerdeführer sind Eheleute. Der klagende Ehemann (Kläger) war Reisender in einem Unternehmen. Zum 14. August 1980 beendete der Kläger seine Tätigkeit für dieses Unternehmen. Zum 15. August 1980 gründete seine Ehefrau (Klägerin) ein eigenes Unternehmen mit gleichartiger Tätigkeit. Sie schloß mit dem Kläger eine als Arbeitsvertrag bezeichnete Vereinbarung.
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