Der Antragsteller erwarb mit Kaufvertrag vom 31. Dezember 1973 eine Teilfläche von 40.000 qm aus dem Grundstück vorgetragen im Grundbuch von X zum Kaufpreis von 1.650.000 DM. Als Tag der wirtschaftlichen Übergabe wurde der 2. Januar 1974 vereinbart. Das Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplans, der am 8. September 1980 aufgestellt und am 4. September 1981 unanfechtbar und damit verbindlich wurde. Es ist in dem Bebauungsplan überwiegend als Gemeinbedarfsfläche (Krankenhaus) und zum Teil als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.
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