1. Die Beschwerde des Beklagten, Beschwerdegegners und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--) ist begründet.
Die Entscheidung ergeht (insoweit) nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.
2. Die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Beschwerdegegner (Kläger) ist unbegründet. Der geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor.
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