I. In der Sache ist streitig, ob Aufwendungen für den Besuch eines Angehörigen aus der DDR auch nach der Erhöhung des Abzugshöchstbetrages in § 33a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von 3.600 DM auf 4.500 DM ohne Einzelnachweis nur mit 10 DM pro Tag berücksichtigt werden können.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehrte in der Einkommensteuererklärung für 1986 (Streitjahr) u.a. den Abzug von 375 DM gemäß § 33a Abs. 1 EStG für Aufwendungen im Zusammenhang mit Besuchen von Verwandten aus der DDR an 30 Tagen. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -FA-) anerkannte -auch im Einspruchsverfahren- nur 300 DM ( = 10 DM pro Tag).
Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage ab. Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1989, 290 veröffentlicht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|