BFH - Beschluß vom 07.12.2000
VII B 207/00

BFH - Beschluß vom 07.12.2000 (VII B 207/00) - DRsp Nr. 2001/4356

BFH, Beschluß vom 07.12.2000 - Aktenzeichen VII B 207/00

DRsp Nr. 2001/4356

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) produzierte und exportierte von Dezember 1988 und bis September 1989 Maisgries für die Brauindustrie in andere Mitgliedstaaten in einer Menge von ... kg, für die sie antragsgemäß ... DM an Produktionserstattung erhielt. Von jeder Lieferung wurde eine Probe entnommen und durch die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt untersucht. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) berechnete der Klägerin für die Analysekosten mit 198 Kostenbescheiden insgesamt ... DM. Die hiergegen gerichteten Einsprüche wies das HZA mit Einspruchsbescheid vom 27. April 1995 als unbegründet zurück.