Das Finanzgericht hat das Verfahren wegen Haftung für Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer der Klägerin wegen Klagerücknahme eingestellt und den angeblichen Prozessvertretern der Klägerin die Kosten des Verfahrens als vollmachtlosen Vertretern auferlegt. Hiergegen richten sich die Rechtsanwälte mit der Beschwerde. Sie tragen vor, sie hätten den Prozess nicht vollmachtlos geführt, und legen nunmehr eine Vollmacht der Klägerin vor.
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