Die Grundstückseigentümer hatten mit der GmbH schon am 3. April 1987 einen "aufschiebend befristeten Kaufvertrag" über das das Erwerbsgrundstück umfassende Flurstück abgeschlossen. Die Befristung sollte nach einer Frist von zwei Jahren ab Vertragsabschluß ablaufen, soweit Teilflächen nicht bereits bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Befristung von den Verkäufern mit Zustimmung der GmbH anderweitig veräußert wurden. Auch hier wurde ein Kaufpreis von 676,54 DM/qm vereinbart. Schon im Mai 1987 hatte die GmbH für das gesamte Flurstück ein Baugesuch betreffend die Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Garagen eingereicht; die Baugenehmigung wurde der GmbH am 12. August 1987 erteilt.
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