Gründe:
Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) beantragte am 1. Oktober 1990 die prüfungsfreie Bestellung als Steuerberaterin nach der Verordnung über die Hilfeleistung in Steuersachen der Deutschen Demokratischen Republik -StBerO (DDR)- vom 27. Juni 1990 (Gesetzblatt der DDR vom 27. Juli 1990, Sonderdruck Nr. 1455). Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (Antragsgegner) als nunmehr zuständige Verwaltungsbehörde hat über den Antrag noch nicht abschließend entschieden. Im Hinblick auf die auslaufende Geltung der StBerO (DDR) beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht (FG) Berlin, sie im Wege der einstweiligen Anordnung zum 31. Dezember 1990 als Steuerberaterin zu bestellen. Das FG Berlin verwies die Sache zuständigkeitshalber an das Bezirksgericht Dresden.