I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine inländische GmbH, deren Geschäftsanteile zu 99,5 v. H. von der inländischen B-GmbH und zu 0,5 v. H. von der A-Inc, einer mit Sitz im US-Staat Delaware gegründeten amerikanischen Kapitalgesellschaft, gehalten werden. Seit April 1989 hält die A-Inc 99,5 v. H. der Geschäftsanteile an der B-GmbH.
Am 11. August 1989 schloß die Antragstellerin mit der A-Inc einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für die Zeit ab dem 1. Januar 1990 bis zum 31. Dezember 1994. Der Vertrag wurde in das für die Antragstellerin geführte Handelsregister eingetragen.
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