BFH - Beschluß vom 14.01.1987 (II B 102/86) - DRsp Nr. 1996/12420
BFH, Beschluß vom 14.01.1987 - Aktenzeichen II B 102/86
DRsp Nr. 1996/12420
»Ist im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung unabweisbar, um den Antragsteller vor unerträglichen irreparablen Folgen zu schützen, so kann sie nur bei gleichzeitiger Anordnung einer Sicherheitsleistung erfolgen, es sei denn, der Antragsteller hätte glaubhaft gemacht, auch die Beibringung einer Sicherheitsleistung sei ohne unerträgliche, nicht wieder gutzumachende Nachteile nicht möglich.«