BFH - Beschluß vom 18.12.1991 (II B 112/91) - DRsp Nr. 1996/11243
BFH, Beschluß vom 18.12.1991 - Aktenzeichen II B 112/91
DRsp Nr. 1996/11243
»1. Beschlüsse des Gerichts im Verfahren der einstweiligen Anordnung (§ 114FGO) entfalten materielle Rechtskraft.2. Ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (formell) rechtskräftig als unbegründet abgelehnt worden, so steht der Zulässigkeit eines erneuten Antrages gleichen Inhalts die (materielle) Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses entgegen, sofern sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse nicht verändert haben.«