BFH - Beschluß vom 18.12.1991 (X B 72/91) - DRsp Nr. 1996/11323
BFH, Beschluß vom 18.12.1991 - Aktenzeichen X B 72/91
DRsp Nr. 1996/11323
»Ob eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 10e Abs. 1 S. 2 EStG auch dann vorliegt, wenn ein volljähriges Kind eine Wohnung des Steuerpflichtigen am Studienort allein bewohnt, ist eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.«