Das Rechtsmittel ist unzulässig.
Über die mehrfache Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein und dasselbe Urteil ist einheitlich zu entscheiden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1986 IX B 96/86, BFH/NV 1987, 52).
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