Die Kläger und Revisionskläger wenden sich mit Klage und Revision gegen die Besteuerung von Grundstücksgeschäften, die der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) nach den Grundsätzen über den gewerblichen Grundstückshandel als gewerblich beurteilt hat. Das Finanzgericht hat die Rechtsauffassung des FA bestätigt.
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