BFH - Beschluß vom 22.10.1998
X R 108/96

BFH - Beschluß vom 22.10.1998 (X R 108/96) - DRsp Nr. 1999/3467

BFH, Beschluß vom 22.10.1998 - Aktenzeichen X R 108/96

DRsp Nr. 1999/3467

Gründe:

Die Kläger und Revisionskläger wenden sich mit Klage und Revision gegen die Besteuerung von Grundstücksgeschäften, die der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) nach den Grundsätzen über den gewerblichen Grundstückshandel als gewerblich beurteilt hat. Das Finanzgericht hat die Rechtsauffassung des FA bestätigt.