Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 1979 zusammenveranlagt. Ihre vier Kinder sind 1960 (A), 1961 (B), 1965 (C) und 1967 (D) geboren und lebten 1979 im Haushalt der Kläger. Der Streit geht darum, ob und ggf. mit welchem Betrag den Klägern wegen des Unterhalts und der Ausbildung ihrer vier Kinder die Steuerermäßigung des § 33a Abs. 1 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1979 (EStG) zu gewähren ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|