I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Gesellschaftsanteile je zur Hälfte von den Eheleuten A gehalten werden. Beide Gesellschafter sind zugleich Geschäftsführer der Klägerin.
Nachdem die Klägerin zunächst Steuererklärungen für das Streitjahr 1990 nicht abgegeben hatte, erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) ihr gegenüber einen Körperschaftsteuerbescheid, einen Gewerbesteuermeßbescheid und einen Feststellungsbescheid gemäß §
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