BFH - Beschluß vom 30.11.2000
II B 113/99

BFH - Beschluß vom 30.11.2000 (II B 113/99) - DRsp Nr. 2001/4334

BFH, Beschluß vom 30.11.2000 - Aktenzeichen II B 113/99

DRsp Nr. 2001/4334

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sowie seine Ehefrau, die Beigeladene, erwarben 1976 ein Grundstück, auf dem sie ein Wohngebäude mit Einliegerwohnung errichteten, das als Zweifamilienhaus bewertet und den Eheleuten zu je 1/2 zugerechnet wurde. Durch Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 23. Juni 1987 IV 120/83 ist der Einheitswert des bebauten Grundstücks auf den 1. Januar 1980 im Sachwertverfahren mit ... DM festgestellt worden.

Mit dem am 30. Dezember 1996 beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) eingegangenen Schreiben begehrte der Kläger, den Einheitswert fortzuschreiben und Absetzungen seit dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu berücksichtigen, damit der Einheitswert an die reale Wertentwicklung angepasst werde. Das FA lehnte die Wertfortschreibung ab; der Einspruch des Klägers blieb ohne Erfolg.