I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine Ehefrau erwarben Ende 1974 einen landwirtschaftlichen Hof (landwirtschaftliche Nutzfläche ca. 7,5 ha) und betrieben auf ihm in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine kleine Trakehnerpferdezucht. Den Gewinn bzw. Verlust der Pferdezucht ermittelten sie von Anfang an durch Betriebsvermögensvergleich für die Zeit (Wirtschaftsjahr) vom 1. Mai bis 30. April. Die Bilanzen für die Pferdezucht reichten sie jeweils mit den Steuererklärungen beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) ein.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|