I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Landwirtseheleute. Der Kläger ist als buchführender Landwirt Inhaber eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs, der ca. 20 ha eigene und 45 ha zugepachtete Ländereien umfaßt. In den Jahren 1978 und 1979 beglich der Kläger Schulden seines Schwiegervaters zur Abwendung der Zwangsversteigerung. Der Schwiegervater war ebenfalls Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes. Durch notariellen Vertrag vom 25. Januar 1979 erwarb die Klägerin von ihrem Vater eine landwirtschaftlich genutzte Grundstücksfläche von ca. 3 ha Größe. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von 94.859,15 DM vereinbart. Der Kaufpreis galt durch die vom Kläger gezahlten Schulden als entrichtet.
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