I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, stellte in den Streitjahren (1975 bis 1980) pharmazeutische und kosmetische Produkte her. Am Stammkapital der Klägerin von 30.000 DM war Frau X mit 21.800 DM und deren Sohn Y mit 8.200 DM (seit 14. November 1974) beteiligt; Frau X war Geschäftsführerin.
Am 2. Januar 1975 schloß die Klägerin mit dem Ehemann der Gesellschafter-Geschäftsführerin, Herrn Dr. X, der in den Streitjahren hauptberuflich als Rechtsanwalt und Notar tätig war, einen Beratungsvertrag. Der Beratungsvertrag hat -auszugsweise- folgenden Wortlaut:
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