BFH - Urteil vom 02.03.1989 (IV R 83/86) - DRsp Nr. 1996/10372
BFH, Urteil vom 02.03.1989 - Aktenzeichen IV R 83/86
DRsp Nr. 1996/10372
»1. Die Begriffsbestimmung des Krankenhauses in § 2 Nr. 1 KHG ist auch für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Wirtschaftsgüter privater Krankenanstalten heranzuziehen.2. Zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen, wenn neben stationären Leistungen auch ambulante Leistungen erbracht werden.«