I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine zu einem inländischen Konzern gehörende Finanzierungs- und Beteiligungsgesellschaft, die in den Streitjahren 1975 und 1976 eine Fabrikanlage (Gebäude und Betriebsvorrichtungen) in Alaska errichtete. Diese Anlage sollte von der ebenfalls zum Konzern gehörenden Fa. B, Alaska, betrieben werden. Nach einer mit der "B of Alaska in Gründung" getroffenen schriftlichen Vereinbarung vom 10. Dezember 1974 hatte die Klägerin für die Errichtung der gesamten Fabrikanlage zu sorgen und die Anlage der B nach Maßgabe eines gesondert abzuschließenden Miet- bzw. Leasingvertrages zur Nutzung zu überlassen. Nach dem Vertrag sollte der Bau im wesentlichen nach den Wünschen und Erfordernissen der B durchgeführt werden; "Bauplanung und Kontrolle der Bauabwicklung" sollten in enger Abstimmung durch Techniker der B und der Klägerin erfolgen.
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