I. Die Klägerin ist Eigentümerin eines 8.049 qm großen Grundstücks. Das Grundstück, das mit einer Werkstätte (überbaute Fläche 358 qm) und einem Bürogebäude (überbaute Fläche 459 qm) bebaut ist, ist seit dem Jahre 1966 an eine GmbH verpachtet. Die Pächterin errichtete auf dem Grundstück weitere Gebäude, und zwar einen Büroanbau (überbaute Fläche 80 qm) sowie drei Hallen mit einem Verbindungsbau (überbaute Fläche hierfür insgesamt 1.582 qm). Auf den 1. Januar 1974 bewertete das Finanzamt (FA) das gesamte Grundstück mit den von der Klägerin errichteten verpachteten Gebäuden als wirtschaftliche Einheit und stellte den Einheitswert für das Geschäftsgrundstück auf 430.100 DM fest. Die von der Pächterin errichteten Gebäude sind gesondert als Gebäude auf fremdem Grund und Boden bewertet worden.
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