I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt in Berlin (West) eine Druckerei. Sie stellt Telexbranchenverzeichnisse und Adreßbücher her. Im Streitjahr 1979 erwarb sie (im Revisionsverfahren allein noch streitig) von der Firma A vier Magnetbänder mit Telexadressen. Der Erwerbspreis betrug ... DM. Auf den Datenträgern sind sämtliche Telexadressen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins erfaßt. Die Adressen hat die A bereits vorhandenen Telexbüchern entnommen. Von der Klägerin werden die Adressen nach drei Gesichtspunkten sortiert: Nach Namen, nach Orten und nach Branchen. Die Aktualisierung des Adressenbestandes wird von der Klägerin vorgenommen. Mit Hilfe der Datenbestände stellt die Klägerin Telexverzeichnisse her.
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