I. Der Kläger schloß 1980 einen notariell beurkundeten "Kaufvertrag über Fonds-Anteile eines Immobilien-Fonds".
In dem Vertrag heißt es u.a., die Verkäuferin sei Inhaberin von Grundstücks- und Gebäudebriefen der A Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung, Treuhandunternehmen für Wohn- und Geschäftsbau, und zwar des Fonds B im Nennbetrag von zusammen 10.000 DM. Sie (die Verkäuferin) habe ferner gegen die Treuhandgesellschaft Ansprüche auf Übertragung des Miteigentums der ideellen Bruchteile von 10/1315 an dem Grundstück im Grundbuch von C Bd.... Bl..... Auf diesem Grundbuchblatt seien in Abt.II Auflassungsvormerkungen eingetragen.
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