I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin ist eine GmbH. Es sind mehrere Kommanditisten mit festen Kapitaleinlagen von insgesamt 95.000 DM vorhanden. In dem Gesellschaftsvertrag vom 27. September 1963 ist u.a. folgendes vereinbart:
§ 4 (1) .....
(2) Die Hafteinlagen der Kommanditisten sind gleich ihrer vorstehend genannten Gesellschaftsanteile. Die Einlagen sind voll bezahlt.
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