I. Im Streitjahr 1980 gründeten die Kläger und Revisionskläger (Kläger) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie bewirtschafteten gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb. Grund und Boden, Wirtschaftsgebäude und Wohnhaus gehörten den Klägern zu 1 und 2, die im Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft leben. Der Kläger zu 3 ist ihr Sohn.
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