I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine KG, war in den streitigen Feststellungszeiträumen 1978 bis 1980 an den Kommanditgesellschaften KG 1 und KG 2 beteiligt.
In den Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns für die Kalenderjahre 1978 bis 1980 machte die Klägerin folgende Ermäßigungsbeträge gemäß §
1978 1979 1980
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DM DM DM
1. Klägerin als Arbeitgeberin 3.931 3.791 3.229
2. Klägerin als Mitunternehmerin
der KG 1 4.914 5.475 6.000
3. Klägerin als Mitunternehmerin
der KG 2 1.391 1.574 1.645
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Gesamtbetrag: 10.236 10.840 10.874.
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