I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Angestellter. Im Streitjahr 1981 erhielt er für seine 25-jährige Betriebszugehörigkeit eine Jubiläumszuwendung, deren steuerpflichtiger Teil 30.978 DM betrug. Er beantragte, diese Zuwendung mit jeweils 1/3 zum Zwecke der Steuerberechnung nach § 34 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf die Kalenderjahre 1960, 1964 und 1965, hilfsweise auf die Jahre 1973, 1974 und 1977 zu verteilen.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) berechnete die Einkommensteuer 1981 unter Verteilung der Jubiläumszuwendung entsprechend dem Hilfsantrag.
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