Streitig ist, ob bei der Ermäßigung veranlagter Einkommensteuer nach § 21, § 25 Abs. 3 Satz 2 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) die Höhe des auf zulagebegünstigte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit entfallenden Teils dadurch beeinflußt wird, daß -hier wegen der Gewährung eines Altersentlastungsbetrages- die Summe der Einkünfte nicht mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte übereinstimmt.
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