I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater. Seit 1. Januar 1978 steht der Kläger in einem Dienstverhältnis z u einer GmbH und bezieht hieraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben ist er in geringem Umfange selbständig als Ste uerberater tätig; seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit ermittelt der Kläger nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG ).
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