I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann war im Streitjahr 1979 bis einschließlich Juli im Hauptzollamt A tätig. Mit Wirkung vom 1. August 1979 wurde er an das Hauptzollamt B versetzt, um eine 36 Monate dauernde Ausbildung zu durchlaufen. Vom 28. August 1979 bis 2. April 1980 war er zum Einführungslehrgang an die Fachhochschule C abgeordnet.
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