BFH - Urteil vom 04.06.1986
IX R 80/85
Normen:
EStG § 21 Abs. 1, Abs. 2 2. Alt., § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 147, 315
BStBl II 1986, 839

BFH - Urteil vom 04.06.1986 (IX R 80/85) - DRsp Nr. 1996/12262

BFH, Urteil vom 04.06.1986 - Aktenzeichen IX R 80/85

DRsp Nr. 1996/12262

»Wird eine Wohnung aufgrund Mietvertrags an einen nahen Angehörigen erheblich verbilligt überlassen - hier rund zur Hälfte der ortsüblichen Miete -, so kann der Vermieter seine auf diese Wohnung entfallenden Aufwendungen ebenfalls nur zur Hälfte, nämlich in dem Verhältnis als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er nicht auf an sich erzielbare Mieteinnahmen verzichtet hat.«

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1, Abs. 2 2. Alt., § 9 Abs. 1 ;

Gründe: