UStG (1967) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
BFHE 145, 244
BStBl II 1986, 153
Vorinstanzen:
FG Hamburg,
BFH - Urteil vom 04.07.1985 (V R 107/76) - DRsp Nr. 1996/10258
BFH, Urteil vom 04.07.1985 - Aktenzeichen V R 107/76
DRsp Nr. 1996/10258
»Eine aus den Mietern und Grundstückseigentümern eines Einkaufszentrums bestehende Werbegemeinschaft erbringt gegenüber ihren Gesellschaftern steuerbare Leistungen, wenn sie Werbemaßnahmen für das Einkaufszentrum vermittelt oder ausführt und zur Deckung der dabei entstehenden Kosten entsprechend den Laden- bzw. Verkaufsflächen gestaffelte Umlagen von ihren Gesellschaftern erhebt.«
Normenkette:
UStG (1967) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 3;
Gründe:
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