I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Die Mutter des Klägers übertrug diesem mit notariell beurkundetem Vertrag vom 29. Dezember 1983 unentgeltlich das von ihr 1982 mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück in S. Sie konnte wegen Objektbeschränkung (§ 7b Abs. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) keine erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch nehmen. Die Kläger unterliegen dieser Beschränkung nicht.
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