I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) lebten seit 1975 in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammen in W. Der Kläger beteiligte sich finanziell und auch persönlich am gemeinsamen Haushalt. Seit 1978 war die Lebensgemeinschaft auf Dauer angelegt. Seit 1981 sind die Kläger verlobt, seit März 1985 verheiratet.
Die Kläger beziehen beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger war seit 1978 bei der Firma M in Z beschäftigt. Im Jahre 1983 nahm er eine Tätigkeit bei der Hauptniederlassung des Unternehmens in D an, weil sein Geschäftsbereich in Z nicht mehr fortgeführt wurde. Er bemüht sich jedoch, eine seiner Ausbildung entsprechende Stellung in der Nähe von Z zu finden.
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